Kreislaufwirtschaft Mit weniger mehr erreichen: Das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess
Übergreifendes Ziel des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ist es, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten. Dabei soll eine möglichst weitgehende Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourceneinsatz und die Senkung der damit verbundenen Umweltbelastungen erfolgen.
Weiterhin stehen die Stärkung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und dadurch die Förderung von stabiler Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt im Fokus. Eine wichtige Rolle spielen dabei freiwillige Maßnahmen und Anreize. Das Programm beschreibt Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz entlang der Wertschöpfungskette und greift jeweils im Rahmen der Fortschreibung aktuelle Herausforderungen auf. So wurden mit ProgRess III erstmals die Beiträge der Ressourceneffizienz zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie die Potenziale und Risiken der Digitalisierung für die Ressourceneffizienz thematisiert.
Wichtige Grundlage für die Fortschreibungen von ProgRess sind umfangreiche Konsultationsprozesse. Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen, der Verbände sowie der Länder haben die Möglichkeit, den Entwurf des Programms zu kommentieren und eigene Beiträge einfließen zu lassen. Besonders wichtig für eine breite Akzeptanz ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung. Der Bürgerdialog für ProgRess III fand im Mai 2019 in drei Bürgerwerkstätten mit insgesamt 250 zufällig ausgewählten Bürger*innen statt. Anschließend bestand für alle Interessierten ortsunabhängig die Möglichkeit, sich an einem Online-Dialog zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstätten und des Online-Dialogs wurden als sogenannter Bürgerratschlag in den Anhang zu ProgRess III aufgenommen.
Recht auf Reparatur
Reparierbarkeit ermöglicht Verbraucher*innen, selbst über die Nutzungsdauer ihrer Produkte zu entscheiden, spart Ressourcen und stärkt die Entwicklung einer lokalen Kreislaufwirtschaft. Die Europäische Kommission hat hierzu zwischen März 2022 und März 2023 zwei Vorschläge für Rechtsakte vorgelegt: den Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren als Entwurf für eine Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (Right to Repair, in Kraft seit 30. Juli 2024) sowie den Entwurf der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (in Kraft seit 18. Juli 2024).
Nachhaltiger Konsum und Verbraucherschutz
Um die Verbraucherkommunikation und Transparenz im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu stärken, hat die Europäische Kommission zwischen März 2022 und März 2023 außerdem die folgenden Vorschläge vorgelegt: den Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen (EmpCo – Empowering Consumers, in Kraft seit 26. März 2024) und den Vorschlag für eine Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Green Claims Directive, noch in Verhandlungen).
As at: 17.06.2025