Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit Ökonomische Gleichstellung
Die “wirtschaftliche Eigenständigkeit” beschreibt die individuelle Fähigkeit, den Lebensunterhalt durch ein eigenes Einkommen zu bestreiten – auch bei veränderten Lebensumständen wie Trennung, Scheidung oder Eintritt in den Ruhestand. Wichtigste Voraussetzung dafür ist eine substanzielle Erwerbstätigkeit über möglichst lange Strecken im Erwerbsleben sowie eine partnerschaftliche Aufteilung der Care-Arbeit.
Der “Strategierahmen für die ökonomische Gleichstellung 2030 (External link)” zeigt auf, wie die staatlichen Rahmenbedingungen neu justiert werden können, damit insbesondere mehr Frauen eine dauerhafte wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Hierzu zählen Investitionen in die Bildungs-, Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur, die Stärkung substanzieller Erwerbstätigkeit bei gleichberechtigter Aufteilung von Care-Arbeit sowie Reformen im Steuer-, Sozial- und Transfersystem. Der Strategierahmen entwickelte in der 20. Legislaturperiode die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung weiter.
Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur ökonomischen Gleichstellung ist die Verwirklichung gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit (Entgeltgleichheitsgrundsatz). Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) in deutsches Recht umsetzen. Die ETRL enthält Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen und Mindeststandards zur besseren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen ist der Bund mit gutem Beispiel vorangegangen und hat sich mit dem 2021 in Kraft getretenen Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. Dieses Ziel gilt nicht nur für die obersten Bundesbehörden, sondern auch für die nachgeordneten Dienststellen des Bundes. Um es zu erreichen, hat das BMBFSFJ den Plan FüPo 2025 entwickelt, den alle Ressorts unterstützen.
Durch das den Gleichstellungsindex ergänzende Monitoring werden halbjährlich Zahlen aus den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts der Bundesregierung erhoben. Die Daten ermöglichen erstmals einen kompakten Überblick zu den Anteilen von Frauen an Führungspositionen auch für die nachgeordneten Bereiche der obersten Bundesbehörden. Der Gleichstellungsindex der obersten Bundesbehörden betrachtet rund 34.000 Beschäftigte. Das Monitoring zum Ziel des FüPo 2025 erfasst demgegenüber gut 600.000 Beschäftigte in der Bundesverwaltung.
As at: 17.06.2025