3. Freiwilliger Staatenbericht Deutschlands zum HLPF 2025 (VNR)

Governance Capacity Building: Nachhaltiges Verwaltungshandeln

Das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung muss sich auch im Verwaltungshandeln erweisen. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion, und ihre Aktivitäten haben relevante Auswirkungen auf die Erreichung der SDGs.

Die Bundesverwaltung hat sich seit 2010 mit dem „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ konkrete Ziele gesetzt, um das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig auszurichten. Der Umsetzungsstand wird jährlich erhoben und in einem Monitoringbericht veröffentlicht. Das Programm wurde zuletzt 2021 weiterentwickelt. Die Ressorts sind, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel und der vorhandenen Planstellen und Stellen, dafür verantwortlich, dass das Maßnahmenprogramm in ihrem Verantwortungsbereich umgesetzt wird und die gesetzten Ziele erreicht werden.

Das Programm enthält Maßnahmen unter anderem in den Bereichen klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030, Bau, Mobilität, Beschaffung, Veranstaltungen, Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung, Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung, Gesundheit, gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen, Vereinbarkeit von Familien-/Pflegeaufgaben und Beruf sowie Diversität.

Eine moderne, fachübergreifend und agil organisierte Verwaltung, die komplexe, strategische, integrierte und vorausschauende Entscheidungen treffen kann und dabei Bürger*innen stärker beteiligt, trägt zudem dazu bei, dass Nachhaltigkeitsziele wirkungsvoll und effizient umgesetzt werden können. Hierfür gilt es, institutionelle Kapazitäten zu verbessern und von guten Praxisbeispielen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu lernen.


Stand: 17.06.2025