3. Freiwilliger Staatenbericht Deutschlands zum HLPF 2025 (VNR)

Governance Klimaneutrale Bundesverwaltung

Nach dem Klimaschutzgesetz (Abschnitt 5, KSG) nimmt die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion ein und setzt sich zum Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren.

Für die Unterstützung und Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten auf dem Weg zur klimaneutralen Organisation ist die Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) zuständig, welche 2020 eingerichtet wurde. Insbesondere erstellt die KKB jährlich eine Klimabilanz für die unmittelbare Bundesverwaltung.


Stand: 17.06.2025