3. Freiwilliger Staatenbericht Deutschlands zum HLPF 2025 (VNR)

Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten vereinfacht und mit untergesetzlichen Maßnahmen flankiert. Ziel ist es, den deutschen Arbeitsmarkt, den gesellschaftlichen Wohlstand und die Sicherung der Sozialsysteme zu stärken.

Um gleichzeitig die Abwanderung von Fachkräften aus Entwicklungsländern (Brain-Drain) zu vermeiden, berücksichtigt die Fachkräftestrategie internationale Prinzipien und Leitlinien der IOM (Externer Link) (International Organization for Migration) für eine ethisch verantwortbare Anwerbung von Fachkräften. Beispiele hierfür sind die mit mehreren Ländern geschlossenen Migrationspartnerschaften wie auch die Programme Triple Win und THAMM Plus. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass sowohl die Aufnahme- und Herkunftsländer als auch die Migrierenden selbst von Arbeits- und Ausbildungsmigration profitieren.


Stand: 17.06.2025