Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie der sexuellen und reproduktiven Rechte und Selbstbestimmung: Gewaltschutzstrategie und Stärkung der Rechte von Schwangeren und Müttern
Zu diesem Zweck wurde eine Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention (Externer Link) erarbeitet, die ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beinhaltet. Zudem wurde eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingesetzt. Das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz stellt erstmals auf Bundesebene sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es schafft den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Die Bundesregierung fördert die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen und stärkt ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Im Juli 2022 wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Seitdem dürfen Ärzt*innen auf ihren Websites darüber Auskunft geben, ob und mit welchen Methoden sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zudem werden Schwangere nun durch neue im November 2024 in Kraft getretene Regelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz wirksam von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, vor Belästigungen geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein. Mit der Ausweitung des Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten nun mehr betroffene Frauen die Möglichkeit, sich mental und körperlich zu erholen.
Stand: 17.06.2025