VNR 2025 Beitrag von VENRO
Weltweit graben mehr als 32.000 Kinder in tiefen Löchern nach dem Mineral Mica. Menschen, die unsere Kleidung herstellen, arbeiten für Hungerlöhne. Ein europäischer Konzern bedroht mit einem Mega-Erdölprojekt das Leben von Millionen Menschen und Tieren in Ostafrika. Überall auf der Welt leiden Mensch und Natur entlang der Wertschöpfungsketten deutscher und europäischer Unternehmen.
Mit der Agenda 2030 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, die Wirtschaft nachhaltig zu transformieren und die Menschenrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten zu schützen. Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Umso unverständlicher ist die Ankündigung der aktuellen Bundesregierung, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf ein Drittel der betroffenen Unternehmen zu reduzieren. Dieser Schritt würde nicht nur die Bestimmungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) untergraben, sondern auch deren effektive Umsetzung behindern.
Auf Ebene der Vereinten Nationen muss sich die Bundesregierung endlich für den Abschluss eines rechtsverbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Binding Treaty) einsetzen. Die rechtlichen Verpflichtungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in den Lieferketten müssen mit Blick auf die menschenwürdige Arbeit und die Umwelt im Globalen Süden über die Nachhaltigkeitsstrategie unbedingt konsequent durchgesetzt werden. Sie dürfen keinesfalls durch wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ausgehöhlt werden.
Wir empfehlen der Bundesregierung deshalb,
- die Verhandlungen zum UN Treaty on Business and Human Rights zu unterstützen, indem sie sich aktiv für ein ambitioniertes EU-Verhandlungsmandat einsetzt;
- die EU-Lieferkettenrichtlinie zeitnah und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen und dabei eine Absenkung des nationalen Schutzniveaus für Menschenrechte und Umwelt zu verhindern. Bis zum Anwendungsbeginn der europäischen Regeln bleibt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vollumfänglich in Kraft.